Die Angabe von pauschalen Erfolgsquoten ist
zu allgemein und läßt keinen echten Rückschluß auf den Erfolg zu. Mitentscheidend ist zuletzt auch die Qualität der Schuldner. Forderungen gegenüber Sozialhilfeempfängern sind anders beizutreiben als gewerbliche Forderungen.

Wir können Ihnen aber bestätigen, daß sich Ihre persönliche Erfolgsquote bei der Beitreibung von Außenständen erhöhen wird.

Wer eine beste Bearbeitung seiner Außenstände erwartet, hat in uns einen passenden
Geschäftspartner gefunden. Für die an uns
gesetzten hohen Ansprüche stehen wir ein!